Datenschutz-Grundverordnung DSGVO

   Historische Bürgerwehr Mittelbiberach 1599 e.V. – Richtlinie zum Datenschutz

  1. Diese Richtlinie zum Datenschutz beinhaltet die „Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person“ gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung.
     
  2.  
Verantwortliche Stelle:Historische Bürgerwehr 1599 e.V.Schillerstraße 888441 Mittelbiberach
 
Vorstand:Robert PiescheSchillerstraße 8
88441 Mittelbiberachrobert.piesche@gmx.de
 
Datenschutzbeauftragter:Robert PiescheSchillerstraße 8
88441 Mittelbiberachrobert.piesche@gmx.de
 
Aufsichtsbehörde:Landesbeauftragter für Datenschutz
und Informationsfreiheit
Königstrasse 10a

70173 Stuttgart
Email: poststelle(at)lfdi.bwl.de
 
  1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert. Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein seine Adresse, die sonstigen Kontaktdaten (soweit vorhanden: Telefon, Telefax, E-Mail), sein Geburtsdatum und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem online System Mitgliederserver LVMIT gespeichert und verarbeitet. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer und für das SEPA-Lastschriftverfahren eine Mandatsreferenz zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnis Dritter geschützt.

    Nach Artikel 6, Abs. 1 DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn diese die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses – hier:  Mitgliedschaft im Verein – erforderlich sind.
     
  2. Jeder Betroffen hat:

das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

das Recht auf Berichtung nach Artikel 16 DSGVO

das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO

das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO

das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO und

das Recht auf Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO

  1. Den Organen des Vereins und allen Mitarbeitern des Vereins oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
  1. Im Rahmen eines „Antrages auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz ( GastG )“ an die Gemeinde Mittelbiberach ist der Verein verpflichtet, für eine Veranstaltung in der Turn- und Festhalle Mittelbiberach oder im Haus der Vereine in Reute einen Vertreter des Vereins und zusätzlich eine Person, die während der gesamten Veranstaltung erreichbar ist, mit: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon, Handy und Email-Adresse schriftlich zu melden und eine Kopie eines Ausweisdokumentes beizufügen
  1. Zur Durchführung des SEPA – Lastschriftverfahrens für den jährlich zum 15.12. fälligen Einzug des Mitgliedsbeitrages werden von den Mitgliedern an die Raiffeisenbank Biberach eG mit der Software Mitgliederserver LVMIT und Online-Banking der Raiffeisenbank Biberach eG: Name, Vorname, Mandatsreferenz-Nr., Verwendungszweck, Gläubiger – Identifikationsnummer, IBAN und BIC übermittelt.
     
  2. Im Zusammenhang mit seinem Vereinswesen sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten, Texte, Fotos und Filme seiner Mitglieder in Printmedien, seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt diese Daten zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Die Veröffentlichung / Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei, neben Fotos und Filmen, auf Namen, Funktion im Verein und – soweit erforderlich – Alter und Geburtsjahrgang.
     
  3. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung und der Verein entfernt alle Fotos auf der Homepage.
     
  4. In seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und Printmedien berichtet der Verein auch über Ehrungen, Geburtstage und weitere persönliche Ereignisse seiner Mitglieder. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht. Berichte über Ehrungen nebst Foto darf der Verein – unter Meldung von Name, Funktion im Verein und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln. Im Hinblick auf diese Veröffentlichungen kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand schriftlich allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein entfernt dann die Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen / Übermittlungen.
     
  5. Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des ausgetretenen Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu 10 Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

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